Den Traum von den eigenen vier Wänden haben die meisten, die Umsetzung war allerdings schon immer mühsam. Wer jetzt erstmalig ein Haus oder eine Wohnung in Höxter zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchte, erhält deshalb Unterstützung vom Land NRW: Dank der sogenannten „Öffentlichen Mittel“ kann eine vierköpfige Familie in Höxter ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 163.000 Euro erhalten, weiß LBS-Gebietsleiter Christian Hönicke. Zum Vergleich: Ein gebrauchtes Einfamilienhaus in Höxter kostet derzeit durchschnittlich 215.000 Euro.
Anspruch auf Öffentliche Mittel haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Die günstigen Darlehen werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt, es profitieren auch Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen ist für 30 Jahre festgeschrieben und liegt in der Einkommensgruppe A bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent. Der Marktzins liegt derzeit dagegen bei rund 3,6 Prozent und steigt derzeit.
Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, allerdings in geringerer Höhe und mit kürzerer Zinsbindung.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach lokalen Preisentwicklungen, wobei jede Gemeinde einer Kostenkategorie zwischen 1 (günstig) und 4 (teuer) zugeordnet wird. Für Höxter gilt die Kategorie 2. Entsprechend liegt die Grundförderung bei 115.000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenze A sind es 69.000 Euro. Dazu kommen bis zu 24.000 Euro je Kind oder schwerbehindertem Menschen sowie weitere Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Immobilie oder nachhaltige Baumaterialien. Besonders attraktiv ist der Tilgungsnachlass, denn 10 Prozent des Grunddarlehens müssen nicht zurückgezahlt werden.
Ein wichtiger Hinweis noch: „Bei aller Freude über die Fördermittel darf nicht vergessen werden, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung eines Kaufvertrags beantragt werden müssen“, rät Christian Hönicke allen Interessierten. Auch ist zu beachten, dass die Förderzusage des Landes einige Zeit in Anspruch nehmen kann kann und grundsätzlich Eigenkapital für die Finanzierung vorhanden sein muss.
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