Verkehrsanbindung unzureichend - Vernichtendes Gutachter-Urteil zum Atommülllager | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 09.02.2023 10:42

Verkehrsanbindung unzureichend - Vernichtendes Gutachter-Urteil zum Atommülllager

Präsentation der Studie: v.l. Wulf Hahn (RegioConsult), Dirk Wilhelm (Vorsitzender BI) und Martin Ahlborn (Vorstand BI). (Foto: Peter Vössing)
Präsentation der Studie: v.l. Wulf Hahn (RegioConsult), Dirk Wilhelm (Vorsitzender BI) und Martin Ahlborn (Vorstand BI). (Foto: Peter Vössing)
Präsentation der Studie: v.l. Wulf Hahn (RegioConsult), Dirk Wilhelm (Vorsitzender BI) und Martin Ahlborn (Vorstand BI). (Foto: Peter Vössing)
Präsentation der Studie: v.l. Wulf Hahn (RegioConsult), Dirk Wilhelm (Vorsitzender BI) und Martin Ahlborn (Vorstand BI). (Foto: Peter Vössing)
Präsentation der Studie: v.l. Wulf Hahn (RegioConsult), Dirk Wilhelm (Vorsitzender BI) und Martin Ahlborn (Vorstand BI). (Foto: Peter Vössing)

Insgesamt sind sowohl die Straßen- als auch die Schienenanbindung an das geplante Logistikzentrums Konrad in Würgassen als unzureichend einzustufen. Zu diesem Schluss kam Dipl.-Geogr. Wulf Hahn von RegioConsult Verkehrs- und Umweltmanagement aus Marburg, das als Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung mit der fachgutachterlichen Stellungnahme zur verkehrstechnischen Anbindung des Logistikzentrums vom Verein Atomfreies 3-Ländereck beauftragt wurde.

Im Rahmen einer Pressekonferenz, an der neben vielen Bürgermeistern vor Ort auch zahlreiche MdL und MdB sowie Christian Möbius (Generalbevollmächtigter für das Logistikzentrum Konrad) und Klaus Brunsmeier (Vorstand BUND NRW) zugeschaltet wurden, stellten Dipl.-Geogr. Wulf Hahn und Rechtsanwalt Philipp Heinz (Berlin) ihre Ergebnisse im Landgrafensaal in Bad Karlshafen vor.
„Solche Untersuchungen sind mir noch nicht untergekommen“, erklärte Hahn und prangerte die Ausarbeitungen der Firmen NUSEC GmbH und DAHER NUCLEAR TECHNOLOGIES GmbH zu den hiesigen Infrastrukturgegebenheiten an, die der BGZ als Grundlage für die Planung des Bauvorhabens gelten.

„Die NUSEC-Analyse der Verkehrsbelastung der Zufahrtsstrecken hat fehlende Angaben, die angegebene Belastung für Schwerverkehr ist nicht nachvollziehbar, die Vorgehensweise der Erfassung und Auswertung ist fachfremd, der Ausblick bezüglich der Verkehrsentwicklung auf 2030, der als „Prognose“ bezeichnet wird, ist fachlich nicht einmal ansatzweise belastbar“, sind einige Kritikpunkte. RegioConsult kommt zu dem Ergebnis: „Die Unterlage entspricht nicht dem üblichen fachlichen Standard von Verkehrsuntersuchungen. […] Durch diese unvollständige Auswertung von NUSEC entsteht der Eindruck, dass einige der am stärksten belasteten Streckenabschnitte bewusst nicht angegeben werden.“
Auch die vierseitige Studie von DAHER sei völlig unzureichend. DAHER geht davon aus, dass die künftigen Schienenverkehre im Regelgüterverkehr durchgeführt werden können.

RegioConsult: „Es gibt keine Angaben zur Herleitung dieser Annahme. Der Zustand und Sanierungsbedarf der eingleisigen Strecken und Brücken wurde nicht geprüft. Die Untersuchung von DAHER kann die in der Aufgabenstellung formulierte Frage, ob „das Transport-Aufkommen auf dem Verkehrsweg Schiene in Hinsicht auf mögliche Streckenverläufe und Fahrpläne im Umkreis des Logistikzentrum Konrad (LoK) realisiert werden kann“ aufgrund der in jeder Hinsicht mangelhaften Vorgehensweise nicht beantworten“.

RegioConsult kommt anhand eigener Untersuchungen zu folgendem Fazit:
„Der TÜV Nord attestiert dem ZBL wenig Nutzen. Es entstehen keine signifikanten Zeiteinsparungen bei der Endlagerung, vielmehr geht die Verwendung eines LoK mit höheren Unfallgefahren und Strahlenbelastungen für Personal und Anwohner einher.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung als Betreiberin des Endlagers, hält das Bereitstellungslager nicht für zwingend erforderlich. Die BGE geht davon aus, dass auch ohne das Logistikzentrum Konrad die Abfälle sicher eingelagert werden können. Die BGZ hat sich dieser Meinung angeschlossen.

Das im Strahlenschutzgesetz geforderte Minimierungsgebot wurde bei den standortspezifischen Studien zur Straßen- und Bahnanbindung nicht berücksichtigt.

Wesentliche Kriterien der Entsorgungskommission werden nicht eingehalten und der Standort Würgassen ist für ein Bereitstellungslager bei Anwendung dieser Kriterien nicht geeignet.“

Rechtsanwalt Philipp Heinz stuft die Erkenntnisse von RegioConsult als hoch relevant ein. Er zitiert § 8 A Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrSchG): „Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Die LoK-Planung fällt unter das Minimierungsgebot, und zwar sogar doppelt. Sowohl der Betrieb des LoK selbst als auch die Beförderung radioaktiver Stoffe sind Tätigkeiten im Sinne des Minimierungsgebotes. Sodass der LoK Standort Würgassen sowohl straßen- als auch bahntechnisch ungeeignet ist. Von einer Vermeidung überflüssiger Exposition von Mensch und Umwelt kann bei einer Standortwahl „Würgassen“ keine Rede sein“, erklärt Heinz.

„Die Unterlagen des Gutachtens gehen jetzt an das Bundesumweltministerium und die Entsorgungskommission. Die haben signalisiert, dieses in ihre Untersuchung einfließen zu lassen“, erklärte BI-Vorsitzender Dirk Wilhelm. Ende März will sich die Kommission zum Lager äußern. Seitens der BI behält man sich rechtliche Schritte vor und kann dabei auf die Unterstützung durch den „BUND NRW“ rechnen. Generalbevollmächtigter Christian Möbius war aus technischen Gründen nicht akustisch zuschaltbar, äußerte aber telefonisch, dass man erst einmal das RegioConsult-Gutachten prüfen und danach bewerten werde.

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