Vorsicht bei Teilverkauf von Immobilien | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 13.10.2022 11:27

Vorsicht bei Teilverkauf von Immobilien

Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen.  (Foto: pixabay)
Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen. (Foto: pixabay)
Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen. (Foto: pixabay)
Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen. (Foto: pixabay)
Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen. (Foto: pixabay)

Das Prinzip des Teilverkaufs von Immobilien ist eigentlich ganz einfach: Der Eigentümer verkauft dabei einen Teil seiner Immobilie, zum Beispiel 20 Prozent. Er behält in dem Fall immerhin noch 80 Prozent des Wertes und bekommt ein lebenslanges Wohnrecht in seinen vier Wänden. Das klingt auf den ersten Blick nach einem angemessenen und guten Angebot. Allerdings verlangen Anbieter für das lebenslange Wohnrecht ein Nutzungsentgelt, indirekt also eine Art Miete. Diese Kosten schmälern den Erlös des Teilverkaufs über die Nutzungsdauer erheblich. Zudem werden bei einem späteren, kompletten Verkauf der Immobilie hohe Gebühren fällig. Und es gibt weitere Haken: Obwohl bis zu 50 Prozent an den „Stillen Teilhaber“ übertragen werden, sind die Alteigentümer weiter in der Pflicht. Sie haften selbst für Schäden, aber vor allem tragen sie sämtliche Instandhaltungskosten und das Risiko eines Wertverlustes.
Wer seine Immobilie zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation nutzen möchte, sollte verschiedene Modelle vergleichen. Senioren sollten unbedingt darauf achten, dass es eine sogenannte Absicherung des Langlebigkeitsrisikos gibt, also monatliche Zahlungen bis zum Lebensende. „In diesem Sinne könnte eine Immobilien-Rente eine sinnvolle Möglichkeit sein“, so Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG.

Bei der Leibrente verkauft der Eigentümer seine Immobilie. Im Gegenzug erhält er ein kostenloses Wohnrecht und eine im Grundbuch eingetragene sogenannte Reallast, mit der die monatliche Rentenzahlung rechtlich abgesichert wird. Vorteile für den Verkäufer: Er lebt wie bisher als Besitzer kostenfrei in seiner Immobilie und bezahlt lediglich die Nebenkosten. Zusätzlich bekommt er ein Leben lang Geld aus seiner Immobilie, sprich eine Zusatzrente. Um die Instandhaltung der Immobilie kümmert sich der neue Eigentümer.

Für den Vertragsabschluss sollte man einen Anwalt, Steuerberater oder zumindest ein Familienmitglied hinzuziehen. Auch die Verbraucherzentralen vor Ort bieten Beratungsgespräche an.

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