Jeder kann durch Krankheit, Unfall, Alter oder seelische Krise in die Lage kommen, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln zu können. Was nun? Kann mein Ehepartner für mich entscheiden? Wer regelt meine finanziellen Angelegenheiten? Wer entscheidet über ärztliche Maßnahmen bzw. lehnt diese ab, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann?
Damit all diese Fragen beantwortet werden können, ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander zu setzen. Wichtig ist, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig vorzusorgen und zu bestimmen, wer die eigenen Interessen im Ernstfall – als Betreuerin oder Betreuer bzw. Bevollmächtige oder Bevollmächtigter – vertritt.
Ruth Müller, Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde des Kreises Höxter, wird im Rahmen der Kulturwerkstatt am Mittwoch, 23. April, um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ in Brenkhausen über die Möglichkeiten der Vorsorge informieren und Fragen beantworten. Die Veranstaltung ist kostenlos, Anmeldung ist jedoch erforderlich bis zum 17. April entweder per E-Mail: brenkhausen2023@gmail.com oder Handy 0174 3167425.