Im Rahmen der Kanalbauarbeiten im Papenbrink wurde in der Schlesischen Straße ab der Einmündung Ansgarstraße in Fahrtrichtung Papenbrink ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge angeordnet. Diese Regelung wird ab sofort aufgehoben.
Die Schlesische Straße kann wieder in beide Fahrtrichtungen befahren werden. Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit, und dass es nicht zu Behinderungen aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens kommt, werden in der Schlesischen Straße in diesem Abschnitt beidseitig absolute Haltverbote eingerichtet.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neue Regelung, insbesondere die absoluten Haltverbote, zu beachten.