Das Bürgerbegehren gegen den Kreistagsentscheid, die beiden Schulen in Bodenwerder und Stadtoldendorf zugunsten einer neu zu bauenden Nordschule in Eschershausen zu schließen, wird noch einmal neu gestartet werden. Das hat die Kreisverwaltung den Organisatorinnen in einem gemeinsamen Gespräch mitgeteilt. Hintergrund ist eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums, die die Uneindeutigkeit zwischen Fragestellung und Begründung moniert hat und damit die Rechtmäßigkeit des weiteren Verfahrensablaufes bei einem Erfolg des Begehrens infrage gestellt hat. Der Landkreis hatte daraufhin nach möglichen Lösungen gesucht, konnte den Initiatorinnen während des Gespräches am Ende nur raten, die Begründung zu verändern und mit der Sammlung von Unterschriften noch einmal neu zu beginnen.
„Sind sie dafür, dass die Oberschulen Bodenwerder und Stadtoldendorf als eigenständige Schulen dauerhaft, einzeln und mit notwendigen Sanierungen erhalten bleiben?“ So lautete die Formulierung der von den Organisatorinnen Michaela Meier, Sandra Klenke und Petra Thiel seit Mitte Juli öffentlich gemachten Unterschriftenliste. Doch was als Fragestellung an sich ganz eindeutig erscheint, ist dann in der Begründung mit einem weiteren Ziel ergänzt, nämlich keinen Neubau in Eschershausen zu errichten. Das könne bei einem Erfolg des Begehrens dem Kreisausschuss so nicht zur Billigung vorgelegt werden, denn die Entscheidung über einen eventuell kleineren Neubau dürfe den politischen Gremien nicht einfach genommen werden, nur weil die beiden anderen Schulen erhalten blieben, teilte die niedersächsische Kommunalaufsicht dem Bereich Wahlen des Landkreises mit. Der Landkreis, der die Begehrenden in Abstimmung mit eben jener Kommunalaufsicht anfangs mit beraten hatte, analysierte daraufhin den juristischen Sachverhalt noch einmal eingehend, um die Unschärfe in der Formulierung zu heilen.
Ergebnis: Der am wenigsten risikoreiche, weil juristisch nicht einklagbare Weg sei, die Unterschriftenaktion mit einer veränderten Zielformulierung noch einmal neu zu starten. In einem klärenden Gespräch des Bereichs Wahlen zusammen mit der Ersten Kreisrätin Sarah Humburg und Kreisbaurat Ralf Buberti wurde die Problematik mit den Initiatorinnen des Begehrens eingehend diskutiert. Gemeinsam kam man zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren noch einmal neu gestartet werden solle, um Unklarheiten auszuschließen und juristische Fallstricke zu vermeiden.
„Aller guten Dinge sind drei, dann ist das nicht zu ändern“, kommentierten Michaela Meier, Sandra Klenke und Petra Thiel in Anspielung auf die erste im Frühjahr von ihnen an den Landkreis geschickte und dort beanstandete Version, die Entwicklung. Um den Erfolg nicht zu gefährden, starte man lieber noch einmal neu.
Das ganze Verfahren beginnt also noch einmal von vorn, das heißt, dass wieder einige Wochen ins Land gehen werden. „Wir sind aber optimistisch, dass die vielen helfenden Hände uns genauso tatkräftig unterstützen werden wie bisher“, unterstreichen die drei. Sie seien davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch weiter hinter ihnen und dem Begehren stehen werden.
An ihre Unterstützer*innen appellieren die Initiatorinnen, dass sie alle bisherig noch im Umlauf befindlichen Listen zurück in die Rathäuser bringen.
„Uns ist klar, dass das Neuausrollen des Begehrens für die Initiatorinnen sehr bitter ist“, kommentiert Kreisrätin Humburg die Entwicklung, „auch wenn es zuallererst unsere Aufgabe ist, politische Beschlüsse umzusetzen, hätten wir uns im Sinne einer demokratischen und bürgerfreundlichen Abwicklung eine unkompliziertere Lösung gewünscht. Am Ende sind wir froh über das Verständnis der Initiatorinnen und die saubere Lösung.“