Zum 1. März 2023 verbessert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW seine Beratungsförderung für die Programme Potentialberatung NRW und Transformationsberatung.
Unternehmen, die das externe Know-how einer Unternehmensberatung nutzen, können 40% der Beratungskosten (max. 400,Euro/pro Tag) gefördert bekommen. Über die Potentialberatung können Beratungsleistungen zur Arbeitsorganisation, zur demographischen betrieblichen Entwicklung, zur Gesundheit im Betrieb, zur Digitalisierung oder zur Kompetenzentwicklung von Beschäftigten bezuschusst werden. Dieses Förderangebot steht ab sofort allen Unternehmen offen, die mindestens einen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent) haben. Auch die Transferberatung zur Entwicklung einer betriebsindividuellen Umwelt- und Klimastrategie mit Hilfe einer externen Unternehmensberatung kann nunmehr von Unternehmen genutzt werden, wenn sie mindestens einen Mitarbeitenden als Vollzeitäquivalent haben. Die Etablierung einer neuen „Umweltkultur” im Unternehmen wird so ebenfalls mit 40% pro Tagewerk (max. 400,Euro/Tag) bezuschusst.
Bisher konnten nur Unternehmen diese Beratungsförderungen nutzen, wenn sie mindestens zehn Beschäftigte hatten. Diese Mindestgröße ist nunmehr deutlich gesenkt worden. Über die Fördervoraussetzungen im Detail informiert die GfW gerne in einem persönlichen Gespräch.
Interessierte Unternehmen können sich für vertiefende Informationen gerne an die GfW wenden: +49 (0) 5271 974312 (Oliver Verhoeven). Diese Programme werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und den Europäischen Sozialfonds gefördert