Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 13.07.2023 11:09

Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr

Verbraucherzentrale warnt: Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr. (Foto: VZ NRW/adpic)
Verbraucherzentrale warnt: Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr. (Foto: VZ NRW/adpic)
Verbraucherzentrale warnt: Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr. (Foto: VZ NRW/adpic)
Verbraucherzentrale warnt: Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr. (Foto: VZ NRW/adpic)
Verbraucherzentrale warnt: Falsche Verbraucherschützer versprechen Geld gegen Gebühr. (Foto: VZ NRW/adpic)

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor einer neuen Masche: Anschlussbetrug bei schon erlittenen Verlusten mit Krypto-Währungen. Opfern von Betrugsmaschen bei Anlagen in Krypto-Währungen wird gegen Gebühr ein Kontingent für die Wiederbeschaffung versprochen. Verbraucherzentralen rufen jedoch niemals unaufgefordert an und zahlen auch keine Gelder aus. Betroffene sollten sich auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln lassen und keine persönlichen Daten preisgeben.

Eine neue Betrugsmasche verunsichert derzeit Verbraucher:innen in Deutschland: Menschen erhalten per Telefon und Mail das Angebot eines angeblichen Mitarbeiters der Verbraucherzentrale NRW, verlorenes Geld aus einer Anlage in Krypto-Währung wiederzubeschaffen. Dafür gebe es ein spezielles „Kontingent“.

In Wirklichkeit handelt es sich hier um eine erneute Abzocke, einen sogenannten Anschlussbetrug, denn es soll vorab eine „Gebühr“ überwiesen werden. „Wir warnen ausdrücklich davor, darauf einzugehen und persönliche Daten preiszugeben“, sagt Ralf Scherfling, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucherzentralen treten niemals von sich aus in telefonischen oder sonstigen Kontakt. Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage Ratsuchender statt.“

Immer wieder wollen sich Personen in betrügerischer Absicht den guten Ruf der Verbraucherzentralen zu Nutze machen. Täter:innen melden sich etwa unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“. Mal wird auf eine Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen verwiesen, mal wird Geld gefordert für das Tätigwerden einer „Kanzlei“ der Verbraucherzentrale. Teilweise wird bei Anrufen auch eine echte Telefonnummer der Verbraucherzentrale angezeigt (sogenanntes „Call-ID-Spoofing“).

Nun ist eine neue Betrugsvariante aufgetaucht. Ein Rentner wurde von einem angeblichen Mitarbeiter der Verbraucherzentrale kontaktiert, man könne ihm verlorenes Geld aus einer Krypto-Währungsanlage zurückzahlen, dafür habe die Verbraucherzentrale ein „Kontingent“. Die Kriminellen wissen also über die Situation der Betroffenen Bescheid. Der Anrufer hatte sogar ein Foto seines Ausweises per Mail geschickt – der aber vermutlich gestohlen oder gefälscht war.

Auf Nachfrage des Rentners nannte der Anrufer die Kontaktdaten der Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, eine Handynummer und eine Kontonummer für die Abwicklung des Geldtransfers. Richtigerweise fragte der Betroffene in der Kölner Beratungsstelle nach – und der Schwindel flog auf.

Der Rentner hatte tatsächlich Geld in Kryptowährung angelegt. Mit dem Gewinn wollte er sich eine neue Heizung kaufen. Doch sein Konto wurde von Betrüger:innen leergeräumt. Er erstattete Anzeige.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt seit längerem vor solchen Betrugsmaschen, die gerade bei Bitcoin-Anlagen häufig sind. Wichtig ist, die eigenen Konten im Blick zu haben und bei nicht nachvollziehbaren Abbuchungen sofort zu reagieren. Wer verdächtige Anrufe erhält, sollte direkt Strafanzeige erstatten wegen versuchten Betrugs und die Verbraucherzentrale informieren. Auf weitere Kontaktversuche der Kriminellen sollte man auf keinen Fall reagieren – weder per Telefon, noch per Mail oder Post. Zur Not können Betroffene die Telefonnummer wechseln.

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