Ab Mitte März starten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Die Abgabe der Steuererklärung war noch nie so einfach und flexibel: Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen.
„Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen“, erklärt Frau Felbinger, Stellvertretende Leiterin des Finanzamts Warburg. Außerdem bietet ELSTER die Möglichkeit, Steuerbescheide digital zu empfangen – das verkürzt die Wartezeit auf die Post.“
Und schließlich kann der Bescheid gute Nachrichten bringen. Denn die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt Warburg können von steuerlichen Anpassungen profitieren.
Der Grundfreibetrag steigt um 876 Euro auf 11.784 Euro pro Person, also auf 23.568 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt in diesem Jahr auf insgesamt 4.770 Euro für jedes Elternteil, also auf 9.540 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.
Einnahmen, zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr-/Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Einnahmen aus einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit (zum Beispiel als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein), die als Vergütung oder pauschale Erstattung für entstandene Aufwendungen gezahlt werden, fallen bis zur Höhe von 840 € jährlich keine Steuern oder Sozialabgaben an.
Nutzen Sie die Funktion der „vorausgefüllten Steuererklärung“: Damit werden relevante Daten automatisch übernommen.
ELSTER prüft die fertige Steuererklärung auf Eingabefehler. Das vermeidet Nachfragen und kann die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen.
Achten Sie darauf, Ihre Anschrift und Bankverbindung aktuell zu halten.
Belege müssen nicht eingereicht werden. Dies muss nur auf Anfrage des Finanzamtes erfolgen und geht dann ganz einfach digital über ELSTER. „Bitte reichen Sie immer Kopien ein und behalten Sie die Originale sicher bei sich“, empfiehlt Frau Felbinger.
„Antworten auf Ihre Top-Anliegen und zu allgemeinen, steuerlichen Fragen bietet unsere Internetseite www.finanzamt.nrw.de. Dort können Sie uns auch eine Nachricht mit Ihrer Frage schicken oder einen persönlichen Termin bei uns buchen“, so Frau Felbinger.