Neues Waffenrecht | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 16.12.2024 15:43

Neues Waffenrecht

Das neue Waffenrecht, das zum 31.10.2024 eingeführt wurde, sorgt für Änderungen bei manchen Verfahrensabläufen. Einige Vordrucke für waffenrechtliche Anträge wurden überarbeitet und stehen nun direkt auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Höxter zum Download zur Verfügung.

Zu den Änderungen gehört zum Beispiel auch, dass die notwendige und immer wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung ausgeweitet wurde. Hier ist insbesondere die Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung für die Unteren Jagdbehörden im Rahmen der Jagdscheinerteilung und / -verlängerung zu nennen. Durch die Anpassung des Bundesjagdgesetzes werden die Sicherheitsüberprüfungen nun ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde vorgenommen. Die erlangten Erkenntnisse werden der Jagdbehörde anschließend mitgeteilt.

Auch müssen seit dem 1.11. verpflichtende Abfragen bei zusätzlichen Behörden (z. B. Bundeskriminalamt und Zoll) sowie bei den Polizeidienststellen der Wohnorte der letzten zehn Jahre gestellt werden. Dementsprechend wird es auch in der Bearbeitung von Jagdscheinangelegenheiten zu entsprechenden Verzögerungen kommen.

Die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde hofft auf Verständnis und bittet zunächst von telefonischen Nachfragen abzusehen. Sobald alle erforderlichen Unterlagen für waffenrechtliche Vorgänge oder Anträge vorliegen, werden die Waffenbehörde oder die Jagdbehörde mit den Antragstellern unaufgefordert Kontakt aufnehmen.

Weitere Infos und alle überarbeiteten Vordrucke für Anträge in waffenrechtlichen Angelegenheiten sind zu finden unter der Internet-Adresse: https://hoexter.polizei.nrw/waffenrecht2024

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