Prasselnder Lichterregen, zischende Raketen und laute Böller sind für viele Menschen der Höhepunkt der Silvesternacht. In diesem Jahr umso mehr, denn nach zwei Silvesterfeiern ohne legalen Feuerwerksverkauf kann wieder nach Lust und Laune geböllert werden. Feiernde sollten jedoch nicht vergessen, dass Feuerwerkskörper gefährlich sein können.
„Jeder pyrotechnische Gegenstand enthält explosive Stoffe und kann bei unsachgemäßem und unbedachtem Gebrauch schwere Verbrennungen und Verletzungen verursachen”, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Explosions- und Brandschutz beim TÜV-Verband. „Bei Unfällen mit Feuerwerk sind Hände, Finger und Augen besonders gefährdet.” Der TÜV-Verband mahnt zur Vorsicht und erinnert an die wichtigsten Verhaltensregeln für sicheres Böllern.
Allzu oft verleitet die Silvesterfeier zu übermäßigem Alkoholkonsum. „So wie Autofahren und Trinken eine schlechte Kombination ist, passen auch Böllern und Alkoholkonsum einfach nicht zusammen”, sagt Dinkler. „Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, beeinflusst die Koordination und enthemmt. Das Verletzungsrisiko beim Böllern nimmt unter Alkoholeinfluss exponentiell zu.” Betrunkene sind in der Regel nicht mehr in der Lage, angemessen mit Knallkörpern zu hantieren. Und sie können Kinder während der Knallerei nicht mehr ausreichend beaufsichtigen. Daher sollten bei Silvesterfeiern ausschließlich nüchterne Personen für das Anzünden des Feuerwerks verantwortlich sein.
Noch sicherer ist es für alkoholisiert Feiernde, das Feuerwerk professionellen Pyrotechniker:innen zu überlassen und die bunten Lichtershows bei öffentlichen Veranstaltungen zu genießen. Weil Alkohol enthemmt, verleitet er auch zu gefährlichen Aktionen wie Böller-Schlachten auf offener Straße oder Raketenangriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter. Dinkler: „Es braucht nur einen verirrten Feuerwerkskörper, um ein Feuer zu entfachen oder jemanden ernsthaft zu verletzen. Wenn es glimpflich ausgeht, bleibt eine Prellung oder Platzwunde zurück. Im schlimmsten Fall werden Finger abgetrennt oder die Winterjacke fängt Feuer und es kommt zu lebensbedrohlichen Verbrennungen.” Feuerwerkskörper sollten daher nie auf andere Personen gerichtet werden oder wahllos in eine Menge geworfen werden.
Kinder sollten nur unter Aufsicht mit Feuerwerkskörpern hantieren und vorab über den richtigen Umgang aufgeklärt werden. „Für kleinere Kinder sind Feuerwerkskörper tabu, auch Wunderkerzen”, warnt Dinkler. „Wunderkerzen können etwa 1.000 Grad heiß brennen. Das reicht, um Gold zu schmelzen.” Wenn ältere Kinder Wunderkerzen halten, sollten sie diese draußen anzünden und von Gesicht, Kleidung und Haaren soweit es geht fernhalten.
Für ältere Kinder und Jugendliche eignet sich vor allem Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1. Dazu zählen neben Wunderkerzen oder Bengalos auch Knallteufel oder Knallerbsen, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk. Kleinfeuerwerk der Kategorie 1 darf von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie 2, wie Silvesterraketen und Böller, dürfen Verbraucher:innen nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres kaufen. In diesem Jahr startet der Verkauf am 29. Dezember.
„Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich nur bei seriösen Händler gekauft werden”, mahnt Dinkler. „So können Nutzer:innen sicher gehen, dass die Böller tatsächlich für den Gebrauch in Deutschland zugelassen und sicher sind.” Die Einfuhr illegalen Feuerwerks aus dem Ausland und dessen Gebrauch verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und ist strafbar. Verstößen können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Sichere Feuerwerksprodukte erkennen Käufer:innen am CE-Kennzeichen plus Kennnummer der Prüfstelle sowie der kompletten Registriernummer. In Deutschland prüft die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) pyrotechnische Gegenstände auf deren Sicherheit und deren Vereinbarkeit mit gültigen EU-Richtlinien und deutschen Vorschriften. Die BAM hat die Kennnummer 0589. Die Registriernummer besteht aus der BAM-Kennnummer, der Bezeichnung der Feuerwerkskategorie und einer fortlaufenden Nummer für das Produkt, z. B. 0589-F1-1234.
Feuerwerkskörper sollten nur im Freien an weiträumig offenen Orten gezündet werden, weit genug entfernt von allem, was Feuer fangen könnte. Böller und Raketen sollten niemals aus der Hand abgefeuert werden: Sektflaschen oder Glasflaschen in einem Mineralwasserkasten eignen sich aufgrund ihrer Standfestigkeit für den Raketenabschuss. Knallkörper sollten am Boden liegend gezündet werden. Beim Anzünden sollten Nutzer:innen sich nicht direkt über den Feuerwerkskörper beugen und sich danach schnell entfernen. Auch sollten die Feuerwerkskörper niemals direkt am Körper oder in Kleidungstaschen getragen werden. Hat ein Knallkörper oder eine Rakete nicht gezündet, sollten diese mit Wasser gelöscht und entsorgt werden. Nutzer:innen sollten keinen erneuten Zündversuch vornehmen, da es zu verzögerten Zündungen kommen kann. Für den Notfall sollte stets ein Eimer Wasser bereitstehen.
Am Jahreswechsel 2022/23 gilt in Deutschland kein generelles Versammlungsverbot. Viele Städte, darunter Berlin, München und Köln richten jedoch erneut Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk ein. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen dürfen grundsätzlich keine Böller oder Raketen gezündet werden. Die Kommunen legen eigenständig fest, an welchen Orten Feuerwerksverbotszonen gelten. Silvesterfeiernde sollten sich vorab über die lokalen Bestimmungen informieren. Weitere Informationen unter https://www.tuev-verband.de/produkte/produktkennzeichnung/ce-kennzeichnung