Am Mittwoch, dem 13. März, schafft Energieberater Detlef Schuster in der Mehrzweckhalle in Boffzen darüber Klarheit, unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude wärmepumpentauglich ist und welche Optimierungsmaßnahmen es gibt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt seit 1. Januar 2024. Nach anfänglicher Aufregung hat sich durch die nun anlaufende kommunale Wärmeplanung, der Druck im Bereich der Heizung gefühlt etwas reduziert. Hauseigentümer sollten sich trotzdem intensiv mit dem Thema beschäftigen. Es wird nicht überall Wärmenetze geben. Dies wird wie auch immer mittelfristig Auswirkungen auf die Heizungsumgebungen haben.
Dieser Vortrag soll helfen, mehr Klarheit zu schaffen und Energie bzw. CO2 einzusparen. Wenn es z.B. gelingt, die Vorlauftemperatur im Kernwinter bei 50°C bis 55°C zu halten, so kann man pauschal davon ausgehen, dass das Gebäude wärempumpentauglich ist. Es muss trotzdem eine Planung und Voruntersuchung stattfinden.
An diesem Abend werden gering investive Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle vorgestellt. Die Heizungskomponenten: Rohrdämmung, Umwälzpumpen, Warmwasserbereitung, Heizkurvenoptimierung und der hydraulische Abgleich werden erläutert und besprochen. Ziel ist, die Systemtemperaturen der Heizung auf das minimal benötigte Niveau abzusenken. Dies spart schon an der alten Heizung Energie und letztlich auch Geld.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung bis 11. März ist zwingend erforderlich. Interessierte melden Sie sich bei der Samtgemeinde Boffzen unter Tel. 0 52 71/95 60 0 oder per Email an samtgemeinde@boffzen.de. Die verfügbaren Plätze sind begrenzt.