Kreis Höxter stellt Haushaltsplan für 2025 vor – Mehrbedarf in Höhe von 16,6 Millionen Euro | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 10.11.2024 12:43, aktualisiert am 11.11.2024 15:41

Kreis Höxter stellt Haushaltsplan für 2025 vor – Mehrbedarf in Höhe von 16,6 Millionen Euro

Stellen den neuen Haushaltsplan 2025 vor: Landrat Michael Stickeln, Kreiskämmerer Gerhard Handermann und Andreas Frank, Leiter der Abteilung Finanzen.  (Foto: Kreis Höxter)
Stellen den neuen Haushaltsplan 2025 vor: Landrat Michael Stickeln, Kreiskämmerer Gerhard Handermann und Andreas Frank, Leiter der Abteilung Finanzen. (Foto: Kreis Höxter)
Stellen den neuen Haushaltsplan 2025 vor: Landrat Michael Stickeln, Kreiskämmerer Gerhard Handermann und Andreas Frank, Leiter der Abteilung Finanzen. (Foto: Kreis Höxter)
Stellen den neuen Haushaltsplan 2025 vor: Landrat Michael Stickeln, Kreiskämmerer Gerhard Handermann und Andreas Frank, Leiter der Abteilung Finanzen. (Foto: Kreis Höxter)
Stellen den neuen Haushaltsplan 2025 vor: Landrat Michael Stickeln, Kreiskämmerer Gerhard Handermann und Andreas Frank, Leiter der Abteilung Finanzen. (Foto: Kreis Höxter)

Mit deutlichen Worten kommentiert Landrat Michael Stickeln den Finanzplan des Kreises Höxter für das kommende Jahr: „Die aktuelle Situation der kommunalen Finanzen insgesamt ist weiterhin dramatisch. Mit dem Haushaltsplan für 2025 haben wir das auch für unseren Kreis Höxter einmal mehr schwarz auf weiß.“

Am Donnerstagabend, 7. November, hat er gemeinsam mit Kreiskämmerer Gerhard Handermann den Haushalt 2025 in den Kreistag eingebracht.

Für das kommende Jahr rechnet der Kreis Höxter demnach mit einem zu deckenden Mehrbedarf in Höhe von 16,6 Millionen Euro. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt rund 356 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung des Gesamtetats um rund 21 Millionen Euro und entspricht einer prozentualen Steigerung von rund 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

„Ursachen für die anhaltende negative Haushaltsentwicklung sind im Wesentlichen Tarif- und Besoldungsanpassungen, der Anstieg der Landschaftsumlage und Anstiege im Bereich Jugendamt“, erläutert Kreiskämmerer Gerhard Handermann.

Aus diesen Eckdaten zum Haushalt ergibt sich, dass die allgemeine Kreisumlage leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 37,5 Prozent erhöht werden muss, die Jugendamtsumlage um 2,8 Prozentpunkte auf 30,3 Prozent. „Das verbleibende Defizit in Höhe von 3 Millionen Euro wird über eine Entnahme aus unserer Ausgleichsrücklage gedeckt“, rechnet Handermann vor.

Vor dem Hintergrund der prekären Finanzlage, in der sich bundesweit viele Kommunen befinden, weist Landrat Stickeln auf die nur bedingten Möglichkeiten des Kreises Höxter hin, auf die Kostensteigerungen zu reagieren.

„Es bleibt leider dabei, dass wir als Kreisverwaltung oder Kreistag kaum Möglichkeiten haben, die Ursachen zu beheben, denn vom gesamten Aufwand des Haushalts des Kreises Höxter entfallen lediglich knapp 2 Prozent auf die sogenannten freiwilligen Aufgaben. Das ist der Gestaltungspielraum, in dem sich die Verwaltung und insbesondere der Kreistag bewegen“, erklärt Landrat Stickeln.

„Die anderen rund 98 Prozent des Aufwands des Kreises Höxter sind Aufgaben zur Pflichterfüllung nach Weisung und beziehen sich etwa auf die Einlösung von individuellen Rechtsansprüchen von Bürgerinnen und Bürgern. Es sind aber auch die Umlagen, die wir als Kreis zu bezahlen haben - etwa an den NPH oder den LWL.“

Um dennoch den kompletten Rahmen des Möglichen in Bezug auf die Kompensation der enormen Kostensteigerung auszuschöpfen, habe die Kreisverwaltung ein umfangreichen Konsolidierungsverfahren umgesetzt. „Daraus ergeben sich Haushaltsveränderungen mit einem Potential zur Entlastung des Haushaltes 2025 von etwa 7,9 Millionen Euro“, sagt Kreiskämmerer Gerhard Handermann.

Landrat Stickeln macht deutlich: „Das sind echte, belastbare Einsparungen statt lediglich pauschalierter und gegebenenfalls sogar schöngerechneter Planzahlen. Damit können wir auch die Haushalte der Städte zumindest in Teilen entlasten. Und wir leisten einen weiteren Beitrag zu einer generationengerechten Finanzpolitik.“

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Finanzlage der Kommunen wiederholt Landrat Michael Stickeln nochmals die Forderungen der kommunale Familie an Bund und Land: „Die Städte, Kreise und kreisfreien Städte sind chronisch in einem Maße unterfinanziert, das ihnen kaum noch Luft zum Atmen lässt. Was es braucht, sind strukturelle Änderungen. Die finanzielle Ausstattung der kommunalen Familie muss dringend nachhaltig verbessert werden. Dafür haben wir als Kreistag – im Schulterschluss mit den Bürgermeistern der zehn Städte – bereits im März 2023 ganz konkrete Vorschläge gemacht. Doch leider warten wir noch immer auch eine Stellungnahme des Landes NRW dazu. Deshalb werden wir – der Kreis Höxter und die zehn Städte – Frau Ministerin Ina Scharrenbach auch noch einmal mit einem gemeinsamen Brief auf die desaströse Lage der kommunalen Finanzen hinweisen.“

Unbeantwortet sei bislang auch die Forderung des Landrats an das Land NRW geblieben, dem ländlichen Raum für seinen Beitrag zur Energiewende einen fairen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen.

„Und das wohlgemerkt vor dem Hintergrund, dass allein der Kreis Höxter dieses Jahr bis Anfang Oktober Genehmigungen für 98 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 630 Megawatt erteilt hat. Das sind in der Zeit circa 7 Prozent der Genehmigungen in Deutschland und fast genauso viel, wie in der gesamten Südregion - Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – zusammen, die über 33 Prozent der Fläche Deutschlands ausmacht“, so Landrat Stickeln in seiner Haushaltsrede.

„Der Kreis Höxter leistet erheblichen Anteil daran, die Ziel der Energiewende zu erreichen. Und zum ‚Dank‘ dafür werden die Bürgerinnen und Bürger mit den negativen Effekten auf ihre Heimat von der Bundes- und Landespolitik alleingelassen. Das ist – und das muss ich ganz deutlich sagen – eine Ungerechtigkeit, die seinesgleichen sucht. Wir brauchen dringend einen fairen Ausgleich.“

Der Haushaltsentwurf 2025 des Kreises Höxter ist digital auf der Internetseite des Kreises Höxter abrufbar unter www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de.

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