Am 26. Oktober 2024 ist das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Neben den bisherigen Abfragen zur persönlichen Zuverlässigkeit der Antragstellenden sind zukünftig Auskünfte beim Zollkriminalamt und der Bundespolizeibehörde durch die Waffenbehörde einzuholen. Durch die zusätzlichen Abfragen verzögern sich zurzeit die Bearbeitungen von Erstanträgen für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten und sogenannte „Kleine Waffenscheine“), Jagdscheine sowie Sprengstofferlaubnissen erheblich.
Aufgrund der personellen Situation im Januar bittet die Jagd- und Waffenbehörde deshalb darum, von telefonischen Anfragen nach dem Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen. Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Waffenbehörde des Landkreises Holzminden jedoch unter Tel. 0 55 31/707-242 während der Dienstzeiten gern zur Verfügung.