Wegen der anhaltenden Trockenheit, aber vor allem auch vorsorglich hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Bewässerung und Wasserentnahme aus Oberflächengewässern deutlich einschränkt. Hintergrund ist, dass die Trockenjahre 2018 und 2019 zu einem deutlichen Rückgang der Grundwasserstände geführt haben, der sich bis heute an vielen Messstellen kaum verbessert hat. Zwar gibt es noch keine akute Wasserknappheit, doch die Allgemeinverfügung soll genau der schon im Vorfeld aktiv entgegenwirken. Die Verfügung gilt ab sofort und untersagt nicht nur die Wasserentnahme mit Pumpen aus Teichen und Bächen, sondern auch die Beregnung von Grünflächen tagsüber und Befüllung von Swimming Pools.
Der sorgsame Umgang mit Wasser sei ein wesentlicher Baustein des künftigen Klimaanpassungsmanagements, erklärt Landrat Michael Schünemann die Allgemeinverfügung. „Auch wenn wir uns im Moment noch in einer relativ komfortablen Situation befinden, was die Wasserreserven betrifft, müssen wir Vorsorge betreiben,” unterstreicht der Landrat. Sowohl der Grundwasserbericht Niedersachsen des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als auch die Untersuchungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) prognostizieren für den Landkreis Holzminden einen steigenden Bedarf bei gleichzeitig abnehmenden Reserven. „Wenn wir dem nicht entgegensteuern, werden wir spätestens in ein paar Jahren ein Riesenproblem bekommen”, mahnt auch der für die Wasserbehörde zuständige Kreisbaurat Ralf Buberti.
Konkret geht es bei der Verfügung nicht darum, einfach nur alles zu verbieten, sondern den Bedarf besser zu steuern. So ist eine Beregnung von Gärten und auch Feldern auch weiterhin möglich, aber zu Zeiten, wo die Wassernutzung nicht zu einem großen Teil deshalb verpufft, weil ein großer Anteil des eingesetzten Wassers einfach verdunstet. „Das ist tagsüber von 10 bis 19 Uhr der Fall, also soll in dieser Zeit nicht beregnet oder gesprengt werden, wenn die Temperaturen 24 Grad übersteigen”, sagt Ralf Buberti. Ein Gleiches gilt auch für die Befüllung von Pools. Denn auch dabei verdunstet mehr als auf den ersten Blick so wahrnehmbar ist. Mit Swimming Pools sind im Übrigen nicht die handelsüblichen kleineren Kinderplanschbecken gemeint, sondern alle Becken, deren Fassungsvermögen 300 Liter übersteigt.
Auch die Wasserentnahme aus Seen, Teichen, Flüssen oder Bächen mithilfe von Pumpen ist bis auf weiteres untersagt. Das war bisher noch im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubt. Doch die oberirdischen Gewässer im Landkreis haben aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den letzten Wochen bereits einen stark rückläufigen Wasserabfluss. „Das ist ein Trend, der sich aus den letzten Jahren fortgesetzt hat und absehbar so weitergehen wird”, weiß Sven Henze von der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Holzminden. Fallen Gewässer trocken, breche damit auch deren gesamtes ökologisches System zusammen. Das gelte es zu verhindern, um keine bleibenden Schäden zu verursachen.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der Homepage des Landkreises Holzminden unter den „Amtlichen Bekanntmachungen” zu finden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September.