Gesundheitseinrichtungen obliegen besonderen Vorgaben, die als Schutzmaßnahmen dienen, um die Verbreitung der Coronavirus-Krankheit zu verhindern.
Seit 1. März 2023 entfällt die allgemeine Corona Testpflicht, um das Krankenhaus zu betreten. Die FFP2 Maskenpflicht wird beibehalten, für die Personen, die das Krankenhaus sowie die Medizinischen Versorgungszentren aufsuchen möchten. Die aktuelle Besuchszeit von 12 bis 17.30 Uhr bleibt bestehen. Für die Dauer des Besuchs innerhalb dieser Zeit liegen keine Beschränkungen mehr vor. Über Art und Dauer der Einschränkungen kann aktuell keine Auskunft gegeben werden. Weitere Informationen unter www.evk-holzminden.de.