Vier Lkw mit radioaktiver Ladung – Schwachradioaktive Abfälle nach Grafenrheinfeld | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 07.02.2023 09:22

Vier Lkw mit radioaktiver Ladung – Schwachradioaktive Abfälle nach Grafenrheinfeld

Das geplante Logisitiklager soll neben dem alten Kernkraftwerk angesiedelt werden. (Foto: Peter Vössing)
Das geplante Logisitiklager soll neben dem alten Kernkraftwerk angesiedelt werden. (Foto: Peter Vössing)
Das geplante Logisitiklager soll neben dem alten Kernkraftwerk angesiedelt werden. (Foto: Peter Vössing)
Das geplante Logisitiklager soll neben dem alten Kernkraftwerk angesiedelt werden. (Foto: Peter Vössing)
Das geplante Logisitiklager soll neben dem alten Kernkraftwerk angesiedelt werden. (Foto: Peter Vössing)

Die Einlagerung von schwachradioaktiven Abfällen aus dem ehemaligen Kernkraftwerk Würgassen in das Abfall-Zwischenlager am Standort Grafenrheinfeld (AZR) kann Mitte Februar erfolgen. Die hierfür erforderliche Prüfung der Annahmebereitschaft durch die Betreiberin des Zwischenlagers, der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), wurde zuvor abgeschlossen. In Abstimmung mit dem Transporteur ist der Transport von Würgassen nach Grafenrheinfeld nun für Mitte Februar terminiert.

Insgesamt werden vier Transportcontainer als Gefahrguttransport per LKW befördert. In den Containern befinden sich schwachradioaktive Abfälle aus dem Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerks Würgassen. Dies sind beispielsweise Metallschrott, Bauschutt und mineralisches Isoliermaterial.

Am Standort Würgassen hat PreussenElektra im Herbst 2020 damit begonnen, die noch in einem Teil des Kraftwerks vorhandenen schwach- und mittelradioaktive Abfälle fachgerecht zu verpacken und an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) zum Transport und zur Zwischenlagerung bereitzustellen. Da am Standort keine Zwischenlagerkapazitäten verfügbar sind, werden die Abfälle in die Zwischenlager der BGZ nach Ahaus und Grafenrheinfeld gebracht.

Dazu Markus Wentzke, Anlagenleiter in Würgassen: „Die Abfälle aus Würgassen werden längstens 10 Jahre im AZR verbleiben. Die Einlagerung dieser Abfälle ändert nichts an der Tatsache, dass die genehmigten Strahlenschutzgrenzwerte sicher eingehalten werden. Genehmigt sind ein Gesamtvolumen und ein radiologisches Inventar, daran ändert auch unser Abfall nichts.”

Die Lagergenehmigung des AZR sieht vor, dass 20 Prozent des Einlagerungsvolumens für einen begrenzten Zeitraum für Abfälle aus anderen Kernkraftwerken der PreussenElektra genutzt werden darf.

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