Im Auftrag des Landkreises Holzminden werden im Laufe der nächsten anderthalb Jahre alle seit 1990 erfassten und gesetzlich geschützten Biotope während der jeweiligen Vegetationsperioden überprüft und aktualisiert. Mit den Kartierungen wird Anfang August 2024 begonnen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Beauftragten der Unteren Naturschutzbehörde die jeweiligen Grundstücke, auf denen sich Biotope befinden, betreten.
Die von der Naturschutzbehörde beauftragten Erfasserinnen und Erfasser sind in die besondere Methode der Bestandserfassung eingewiesen. Sie sind angewiesen, während der Feldarbeiten rücksichtsvoll vorzugehen. Alle an der Biotopkartierung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden eine Bescheinigung, die sie als Bevollmächtigte ausweist, mit sich führen und können sie auf Nachfrage vorlegen.
Fragen zur Durchführung der Biotopkartierung jedoch sollten ausschließlich an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gerichtet werden, weil die beauftragten Kartierenden ein enges Zeitfenster für die umfangreichen Erfassungen haben. Grundlegende Informationen zur Erfassung von Biotopen gibt es auf der Website des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zum Herunterladen.
Das Betreten ist im Amtsblatt Nr. 28-2024, abrufbar auf der Website des Landkreises Holzminden unter https://www.landkreis-holzminden.de/unser-landkreis/amtsblatt/, angekündigt und öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können die Untersuchungsgebiete unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.landkreis-holzminden.de/Karte-Untersuchungsgebiete-Nordwest. Der Untersuchungsraum umfasst den gesamten Bereich links der Weser, den nördlichen Teil der Ithbörde sowie große Teile des Voglers. Bei Fragen oder Interesse kann sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an den Landkreis Holzminden, Untere Naturschutzbehörde, Bürgermeister-Schrader-Str. 24, Tel. 05531/707-177, naturschutz@landkreis-holzminden.de gewendet werden.