Stellungnahme zu dem vom TAH am 4. Juli2024 veröffentlichten Artikel „Landkreis versenkt 11 Mio. Euro beim Breitbandausbau“ | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 05.07.2024 08:47

Stellungnahme zu dem vom TAH am 4. Juli2024 veröffentlichten Artikel „Landkreis versenkt 11 Mio. Euro beim Breitbandausbau“

Der Tägliche Anzeiger Holzminden hat in seiner heutigen Ausgabe (04.07.2024) einen Artikel des Redakteurs Uwe Engelhardt unter der Überschrift „Organisatorisches Versagen: Landkreis Holzminden versenkt nächste 11 Mio. Euro“ veröffentlicht. Die darin enthaltende Kernaussage, dass die dem Landkreis und seinen Mitgliedgemeinden unter Umständen entstehenden Mehrkosten in Höhe von knapp 11 Mio. Euro einem organisatorischen Versagen geschuldet seien, ist schlichtweg falsch. Landrat und Mitarbeitende der Kreisverwaltung sind über die Art und Weise dieses beleg- und quellenlosen Behauptungsjournalismus entsetzt.

Faktisch richtig ist, dass es in dem für den Breitbandausbau zuständigen Bereich zwei Mitarbeitende gibt, die langzeiterkrankt sind. Faktisch auch richtig ist, dass der Aufwand in dem gesamten Verfahren – das im Übrigen noch nicht abgeschlossen ist – vermutlich 11 Mio. Euro. Mehrkosten zu den ursprünglich 2021 angesetzten betragen wird. Das Wort „vermutlich“ steht hier vor allem auch deswegen, weil das Vergabeverfahren noch gar nicht beendet ist.

Diese beiden Fakten in einen Zusammenhang zu bringen, den einen mit dem anderen erklären zu wollen, dann noch von „einem Vergessen eines Vertrages“ zu sprechen, entbehrt jedoch jeglicher Grundlage und wird von dem Verfasser tatsächlich auch an keiner Stelle belegt.

Dabei hätte schon ein Blick in die eigene Zeitung gereicht, um die eigenen Behauptungen zumindest fragwürdig erscheinen zu lassen. Im November.2023 hatte die Pressestelle des Landkreises Holzminden eine Pressemitteilung herausgegeben, in der die Verzögerungen sehr detailliert begründet wurden.

Zentrale Ursache des sich immer wieder verzögernden Breitbandausbaus sind im Wesentlichen die im Lauf der Zeit veränderten Ausschreibungsbedingungen aufgrund eines bereits stattgefunden eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch Privatanbieter an verschiedenen Stellen. Dazu kommt eine Vielzahl zu beachtender bürokratischer Abläufe, die durch die Fördermittelgeber und den Bieter hervorgerufen wurden und zu einer Änderungsvergabe geführt haben.

Um die Komplexität des gesamten Verfahrens zu erklären, respektive zu verstehen, hätte es mehr als eine kurze Antwort per E-Mail oder eines Telefongesprächs bedurft. Eine Gelegenheit dazu wollte der Verfasser - ohne Not, denn ein Nachteil wäre ihm durch den Zeitverzug nicht entstanden – dem Landkreis Holzminden nicht geben. Der Schaden, den er damit anrichtet, ist immens und trifft nicht nur die Verwaltung, sondern alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises.

Der Landkreis Holzminden

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