Planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen | OWZ zum Sonntag

Veröffentlicht am 19.02.2025 09:49

Planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau wurden geschaffen (v.l.): Michael Dickhausen, Dirk Simon, Alexander Kleinschmidt, MdL Matthias Goeken, Thomas Rohde, Markus Wieners, Sven Heinemann, Norbert Loermann, Ulrike Hogrebe-Oehlschläger und Ines Koßmann. (Foto: Stadt Brakel)
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau wurden geschaffen (v.l.): Michael Dickhausen, Dirk Simon, Alexander Kleinschmidt, MdL Matthias Goeken, Thomas Rohde, Markus Wieners, Sven Heinemann, Norbert Loermann, Ulrike Hogrebe-Oehlschläger und Ines Koßmann. (Foto: Stadt Brakel)
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau wurden geschaffen (v.l.): Michael Dickhausen, Dirk Simon, Alexander Kleinschmidt, MdL Matthias Goeken, Thomas Rohde, Markus Wieners, Sven Heinemann, Norbert Loermann, Ulrike Hogrebe-Oehlschläger und Ines Koßmann. (Foto: Stadt Brakel)
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau wurden geschaffen (v.l.): Michael Dickhausen, Dirk Simon, Alexander Kleinschmidt, MdL Matthias Goeken, Thomas Rohde, Markus Wieners, Sven Heinemann, Norbert Loermann, Ulrike Hogrebe-Oehlschläger und Ines Koßmann. (Foto: Stadt Brakel)
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau wurden geschaffen (v.l.): Michael Dickhausen, Dirk Simon, Alexander Kleinschmidt, MdL Matthias Goeken, Thomas Rohde, Markus Wieners, Sven Heinemann, Norbert Loermann, Ulrike Hogrebe-Oehlschläger und Ines Koßmann. (Foto: Stadt Brakel)

Bereits 2023 begannen die ersten Planungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Auenhausen und Frohnhausen. Da das OVG NRW mit Urteil vom 21.03.2024 allerdings einige Ziele des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) für unwirksam erklärt hatte, konnte die Genehmigung für die entsprechende Flächennutzungsplanänderung nicht mehr erteilt werden. Die Stadt Brakel stellte daraufhin den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zu schaffen. Am 12. Februar 2025 erteilten die fachlich betroffenen Ministerien und der Fachausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie das entsprechende Benehmen. Nach dem Eingang des Zielabweichungsbescheides wird erneut ein Genehmigungsantrag zur 60. Flächennutzungsplanänderung bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht, die dann aufgrund der veränderten formellen Voraussetzungen die Genehmigung zum Bau erteilen kann.

„Die Anforderungen an die Feuerwehreinsatzkräfte, aber auch an die Feuerwehrgerätehäuser sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Auch unsere Gerätehausstandorte in Auenhausen und Frohnhausen können diesen erhöhten Anforderungen nicht mehr gerecht werden”, erklärte der Leiter der Feuerwehr, Sven Heinemann. Die Raumangebote in der jetzigen Ausführung entsprechen nicht mehr dem technischen Stand, den Normvorschriften und den heutigen baulichen Anforderungen, die an eine Einrichtung des örtlichen und überörtlich aktiven Brandschutzes gestellt werden”, so Heinemann.

Eine Sanierung und Anpassung an die Vorgaben der DIN könne daher an den derzeitigen Standorten in Auenhausen und Frohnhausen nicht mehr realisiert werden. Bereits im Juni 2023 wurde daher nach dem Beschluss des Rates ein Grundstück in der Gemarkung Frohnhausen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses erworben, berichtet der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Alexander Kleinschmidt. Um den Bau in diesem Bereich verwirklichen zu können, wurde dann eine Änderung des dort bestehenden Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel erforderlich und seitens der Stadt ein Antrag auf Genehmigung der 60. Flächennutzungsplanänderung bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht. Mit Urteil vom 21.03.2024 habe das OVG NRW allerdings einige Ziele des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) für unwirksam erklärt und eine Genehmigung konnte nicht mehr erteilt werden. Trotz Verlängerung der Genehmigungsfrist sei keine Änderung der Situation eingetreten, die Stadt Brakel stand allerdings weiterhin im konstruktiven Austausch mit der Bezirksregierung, so Kleinschmidt.

Im Zeitraum Oktober/November 2024 eröffnete die Bezirksregierung Detmold dann in enger Absprache mit dem zuständigen Ministerium der Stadt Brakel die Möglichkeit zur Durchführung eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens gemäß § 16 Absatz 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Die Stadt stellte daraufhin den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold und erörterte die besonderen Umstände des Vorhabens. Nach Benehmensherstellung der fachlich betroffenen Ministerien und des Fachausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 12. Februar 2025, steht nur noch der entsprechend aus diesem Verfahren herzuleitende sog. Zielabweichungsbescheid aus.

„Sobald dieser Bescheid vorliegt, wird lediglich noch einmal der Genehmigungsantrag zur 60. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Brakel bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht, die nunmehr aufgrund der veränderten formellen Voraussetzungen die Genehmigung erteilen kann”, so Ines Koßmann, Leiterin des städtischen Bauamtes. Somit konnten planungsrechtlich alle Hürden zur Errichtung des Feuerwehrgerätehauses genommen werden. Der Umsetzung des Projektes steht dahingehend nichts mehr entgegen.

„Die Stadt Brakel ist hartnäckig geblieben und hat an ihrem Ziel festgehalten”, betonte MdL Matthias Goeken. Diese Hartnäckigkeit habe sich nun ausgezahlt und die ersten Weichen für den Bau des Feuerwehrgerätehauses seien gestellt, so der Landtagsabgeordnete.

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